Das Förderungsdarlehen des Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland Niederösterreich hat eine Laufzeit von 40 Jahren und einen fixen Zinssatz von 3 %. Die ersten 35 Jahre sind tilgungsfrei und in den Jahre 36 bis 40 erfolgt die Tilgung in 10 gleich hohen Kapitalraten zu den Fälligkeitsterminen. Der degressive Zuschuss beträgt 4% und wird jährlich um 10% gegenüber dem Vorjahr reduziert. Der Zuschuss wird auf 20 Jahre gewährt und in jedem Jahr vom ursprünglich gewährten Fördernominale (50 %) berechnet.
Weitere Details finden Sie auf der Seite des Landes NÖ: https://www.noe.gv.at/noe/Bauen-Neubau/Wohnbaufoerderung_Wohnungsbau.html
Stand Februar 2026 / Änderungen jederzeit möglich.
Der Zweckzuschuss des Bundes für die Wohnbauförderung ist einmalig und nicht rückzahlbar. Das im Grundbuch einzuverleibende Veräußerungsverbot gilt für 25 Jahre ab Ausstellung der amtlichen Zusicherung. Als zusätzliche Fördervoraussetzung durch Bund gelten die antispekulativen Maßnahmen des §15h WGG (gilt bei Soforteigentum), des §15g WGG (gilt bei Miete mit Kaufoption) sowie §15i WGG (gilt bei Soforteigentum) und sind 25 Jahre ab Ausstellung der Zusicherung sinngemäß anzuwenden.
Weitere Details finden Sie unter: https://www.bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/zweckzuschuesse-wohn-und-baupaket.html
Stand Februar 2026 / Änderungen jederzeit möglich.
Gem. § 36a der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 (Abwicklung durch NÖ Landesregierung). Hierbei handelt es sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 20% der anerkannten Sanierungskosten (Obergrenze: 1.200,00 EUR pro m² Wohnnutzfläche).
Es wurde um die Bundesförderung „Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen 2026“
angesucht. Hierbei handelt es sich um xxxxxxxx
Weitere Details finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/thermische-gebaeudesanierung-fuer-gemeinnuetzige-bauvereinigungen-2026/unterkategorie-mehrgeschossiger-wohnbau
Stand xxx xxx / Änderungen jederzeit möglich.
Es wurde um die Bundesförderung „Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen 2024/2025“
angesucht. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss für folgende Sanierungsmaßnahmen.
■ Dämmung der Außenwände.
■ Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches.
■ Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens.
■ Tausch der Fenster und Außentüren.
Die Bundesförderung wird durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
gewährt.
Weitere Details finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/thermische-gebaeudesanierung-fuer-gemeinnuetzige-bauvereinigungen-2024/2025/gebaeude
Stand xxx xxx / Änderungen jederzeit möglich.
